Allgemeine
Geschäftsbedingungen


I. Geltungsbereich und Vertragsschluss

  1. Diese AGB der Friedrich GmbH gelten für sämtliche Bestellungen des Kunden im Online-Shop der Friedrich GmbH. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden insgesamt keine Anwendung, auch dann nicht, wenn sie diese AGB lediglich ergänzen.
  2. Kunden sind sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB) Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen der Friedrich GmbH und ihren vorbezeichneten Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte ähnlicher Art handelt.
  3. Ausdrücklich widersprochen wird an dieser Stelle eigenen Bedingungen des Kunden. Dies gilt auch für zukünftige Geschäfte. Es gelten demnach ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Friedrich GmbH. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer in einem Schreiben auf abweichende eigene Bedingungen Bezug nimmt.
  4. Abweichende Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie von der Friedrich GmbH schriftlich bestätigt wurden. Solche Abweichungen gelten ausschließlich für das Geschäft, für das sie vereinbart wurden.
  5. Der Käufer erklärt mit einer Warenbestellung verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Der Kunde ist an seine Bestellung eine Woche gebunden, gerechnet ab Zugang der Bestellung bei der Friedrich GmbH. Es erfolgt auch bei Bestellungen im elektronischen Geschäftsverkehr keine gesonderte Bestätigung des Zugangs der Bestellung.
  6. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Friedrich GmbH die Nichtlieferung nicht zu vertreten hat, insbesondere bei Abschluss eines gleichartigen Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer. Über die Nichtverfügbarkeit der Leistung wird der Kunde ohne Verzug informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

II. Vertragsabschluss

  1. Der Kaufvertrag kommt durch Angebot und Annahme des Angebotes zu Stande.
  2. Die in unserem Online-Shop dargestellten Artikel stellen noch kein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Es handelt sich dabei vielmehr um eine Einladung an den Kunden, ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages abzugeben. Angebote können über unser Online-Bestellformular (Warenkorb), per Fax, Brief oder Telefon abgegeben werden.
  3. Sofern der Kunde unser Online-Bestellformular nutzt, gibt er sein Angebot wie folgt ab: Durch Anklicken des Buttons “Zahlungspflichtig bestellen” gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb befindlichen Artikel ab. Die Annahme des Angebotes durch die Friedrich GmbH erfolgt entweder durch eine separate Annahmeerklärung oder durch Absendung der Ware an den Kunden. Die Friedrich GmbH nimmt das Angebot des Kunden innerhalb von zwei Tagen an. Erfolgt eine Annahme durch separate Annahmeerklärung oder durch Absendung der Ware nicht innerhalb von zwei Tagen, liegt hierin eine Ablehnung des Angebots des Kunden.
  4. Nach Eingang der Bestellung bei der Friedrich GmbH erhält der Kunde eine E-Mail, in der die Daten des Angebots noch einmal zusammengefasst werden. Diese E-Mail bestätigt nur den Eingang des Angebots und stellt noch keine Annahme durch die Friedrich GmbH dar.
  5. Die Friedrich GmbH liefert Waren nur an Kunden in solchen Ländern, die im OnlineShop der Friedrich-GmbH als Belieferungsländer ausdrücklich genannt wurden. Käufer aus anderen, im Online-Shop der Friedrich-GmbH nicht genannte Ländern, können Waren nur als “Selbstabholer” kaufen und die Waren persönlich abholen.

III. Angebot

  1. Unsere Angebote sind freibleibend, außer wenn schriftlich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
  2. Es ist möglich, dass sich wegen des technischen Fortschritts, durch Produktionsänderungen oder Änderungen von Arbeitsabläufen in der Herstellung technische Änderungen an der von uns gelieferten Ware ergeben. Soweit es sich dabei nur eine unwesentliche technische Abweichung von der bestellten Ware handelt, bleiben solche Änderungen vorbehalten.
  3. Ratschläge, Informationen oder Empfehlungen durch die Friedrich GmbH oder deren Mitarbeiter sind erst durch deren schriftliche Bestätigung bindend.
  4. Unsere Auskünfte entbinden die Vertragspartner nicht von der Pflicht, durch eigene Prüfung die jeweilige Einsatz- und Einbausituation der gelieferten und/oder angefragten Produkte zu hinterfragen, die dauerhafte Funktionstüchtigkeit der Produkte, gemessen am jeweiligen Verwendungszweck zu überprüfen und mit angemessener Vorsicht, ggf. auch durch eine vorherige Einbauprobe die vorgesehene Funktion während des Einbaus und im späteren Einbauzustand sicherzustellen.
  5. Von Mitarbeitern der Friedrich GmbH entgegengenommene bindende Bestellungen, ob telefonisch, mittels elektronischer Datenübertragung („E-Mail“), per Fax oder schriftlich erteilt, gelten erst dann als angenommen, wenn der Auftrag von uns schriftlich bestätigt wurde.

IV. Preise

  1. Die vereinbarten Preise gelten in Euro und verstehen sich netto ab unserem Werk in Lauter-Bernsbach bzw. Grünhain-Beierfeld, ohne Einbau oder sonstige Nebenleistungen. Hinzu kommen etwaig erforderliche Auslieferungs-, Transport- oder Verpackungskosten sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungslegung geltende Umsatzsteuer sowie Ein- und Ausfuhrabgaben. Bei Nachbestelllungen gelten die Preise der ersten Bestellung nur nach gesonderter Vereinbarung. Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung der Friedrich GmbH getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde für die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von der Friedrich GmbH verlangten Preislisten und Vergütungssätze als üblich.
  2. Sofern keine ausdrückliche Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preiserhöhungen wegen veränderter Lohn-, Material- oder Vertriebskosten für solche Lieferungen vorbehalten, die 2 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen. Bei Bestellungen auf Abruf ist für die Berechnung dieser Frist der Zeitraum zwischen Bestellung und Abruf maßgebend.
  3. Von der Friedrich GmbH zugesagte Umsatz- oder sonstige Rabatte gelten maximal für die Dauer von einem Monat nach erfolgter Zusage, es sei denn, dass etwas anderes mit dem Käufer schriftlich vereinbart worden ist.

V. Lieferung

  1. Wir sind um die Einhaltung der von uns abgegebenen Leistungs- und Lieferfristen bemüht. Ohne entsprechende schriftliche Garantie sind unsere Angaben jedoch unverbindlich. Sie stehen ferner unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen, ausreichenden und ordnungsgemäßen Selbstbelieferung durch unsere Vorlieferanten.
  2. Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, sofern keine neue Terminierung schriftlich zugesagt wurde. Dies gilt auch dann, wenn die Änderungen wieder zurückgezogen werden. Der Käufer hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Kosten zu tragen.
  3. Im Falle höherer Gewalt verlängern sich Liefer- und Leistungsfristen (z.B. Streik oder Aussperrung der Zulieferer) und allen sonst von uns nicht zu vertretenden Umständen um eine angemessene Frist.
  4. Die Lieferfrist gilt auch dann als eingehalten, wenn der Liefergegenstand nach Anzeige der Versandbereitschaft nicht unverzüglich, spätestens nach 14 Tagen, abgerufen wird. Verzögert sich die Lieferung infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so werden ihm, gerechnet nach Ablauf von 14 Tagen ab Bekanntgabe der Versandbereitschaft an, die bei Friedrich GmbH oder Dritten entstehenden Lagerkosten berechnet. Zum gleichen Zeitpunkt geht das Lagerrisiko auf den Käufer über. Nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist sind wir berechtigt, anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Käufer mit angemessener Fristverlängerung zu beliefern.
  5. Bleibt der Käufer nach Anzeige der Bereitstellung mit der Annahme oder Erteilung der Versandanschrift länger als 2 Wochen in Rückstand, so ist die Friedrich GmbH nach vorheriger Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen nach unserer Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung in Höhe von 25 % des vereinbarten Warenpreises zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer zu verlangen.
  6. Der Versand erfolgt nach bestem Ermessen und ohne Gewähr für den günstigsten und schnellsten Weg. Soweit nicht anders vereinbart werden die Waren unversichert versendet. Die Transportgefahr geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer auf den Kunden über. Wir liefern in handelsüblicher Verpackung; erforderliche Sonderverpackungen gehen zu Lasten des Käufers. Rücknahme und Vergütung der Verpackung erfolgt nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung des Käufers zu versichern. Fracht- und kostenfreie Versendung erfolgt nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung. Individuelle Vereinbarungen bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt. Frachtfrei gestellte Preise stehen unter der Bedingung ungehinderten Verkehrs.
  7. Der Käufer kann 6 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist die Friedrich GmbH auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt die Friedrich GmbH in Verzug. Der Käufer kann neben der Lieferung Ersatz des Verzugsschadens verlangen. Nach Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung gegenüber der Friedrich GmbH vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
  8. Schadensersatz gemäß IV. 6. kann der Käufer nur verlangen, wenn der Friedrich GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Käufer hat den Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Gleiches gilt für vergebliche Aufwendungen. Die Haftung ist beschränkt auf die Höhe des Kaufpreises. Bei Ausschluss der Leistungspflicht (Unmöglichkeit) ist Schadensersatz statt der Leistung ausgeschlossen.
  9. Die Friedrich GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt. Sie gelten als selbständige Lieferung und können als solche gesondert in Rechnung gestellt werden.
  10. Lieferungen frei Baustelle oder frei Lager beschränken sich auf die Anlieferung ohne Abladen unter der Voraussetzung einer mit einem schweren Lastzug befahrbaren Anfahrtsstraße. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Besteller zu erfolgen.
  11. Auch ein als verbindlich bezeichneter Liefertermin gilt nicht als absoluter Fixtermin, es sei denn, dass dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  12. Abschlüsse mit vereinbarten Teillieferungen (Abrufaufträge) verpflichten den Kunden zur Abnahme der Teillieferungen in ungefähr gleichen Monatsraten, sofern nicht Abweichendes vereinbart ist.

VI. Fälligkeit und Zahlung

  1. Zahlungen -bei RECHNUNG- haben spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung und Rechnungsdatum rein netto ohne sonstige Abzüge zu erfolgen. Wird das genannte Zahlungsziel von 30 Tagen überschritten, ist die offene Forderung ab da mit 5 % p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Die Friedrich GmbH behält sich die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens nach den hierfür geltenden, gesetzlichen Bestimmungen ausdrücklich vor.
  2. Die Annahme von Schecks erfolgt in jedem Falle nur erfüllungshalber, d.h. die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Scheckbetrag einem unserer Konten unwiderruflich gutgeschrieben wurde. Werden Schecks nicht termingerecht durch den Bezogenen gutgeschrieben, so werden alle in diesem Zeitpunkt bestehenden Forderungen fällig.
  3. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen oder den sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenden Verpflichtungen nicht oder nicht pünktlich nach, so wird die gesamte Restschuld – auch gestundete Forderungen – sofort fällig. Gleiches gilt, wenn der Friedrich GmbH eine ungünstige Finanzlage des Käufers bekannt wird.
  4. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, sofern die Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen.
  5. Veränderungen in der Inhaberschaft, der Gesellschaftsform oder sonstige, die wirtschaftlichen Verhältnisse berührenden Umstände (Kreditwürdigkeit) sowie Anschriftenänderungen sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Sie berechtigen uns nach unserer Wahl zur sofortigen Geltendmachung der Zahlung oder Sicherheitsleistung wegen fälliger oder gestundeter Ansprüche aus sämtlichen bestehenden Geschäften zu verlangen, weitere Vertragsleistungen zu verweigern, vom Vertrag zurück zu treten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
  6. Kreditunwürdigkeit kann ohne weiteres im Fall des Scheckprotestes angenommen werden.

VII. Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung

  1. Der Käufer hat alle erkennbaren Falschlieferungen, Mängel, Fehlmängel oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften unverzüglich, spätestens binnen 3 Werktagen nach Lieferung, in jedem Fall aber vor Weiterveräußerung, Verbrauch, Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Einbau schriftlich anzuzeigen. Der Käufer verpflichtet sich zur Prüfung unserer Produkte vor deren Einbau. Versteckte Mängel hat der Käufer unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich geltend zu machen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so gilt die Ware als genehmigt.
  2. Gewährleistungsansprüche sind dann insoweit ausgeschlossen. Dieselben Pflichten treffen den Käufer, wenn Mängel an den von der Friedrich GmbH gelieferten Produkten, oder durch diese Produkte verursachte Folgeschäden erst nach dem Einbau bzw. der Inbetriebnahme erkannt werden.
  3. Der Friedrich GmbH muss stets ausreichend Zeit und Möglichkeit gegeben werden, den Schaden, bzw. den Mangel zu begutachten, sich ein Bild von der Mangelursache zu machen, ggf. Ausbauproben vorzunehmen, auch wenn hierzu längerfristige, physikalisch, chemisch oder anwendungstechnische Untersuchungen und Analysen notwendig werden. Dies gilt gleichermaßen, wenn die Friedrich GmbH unternehmensfremde Gutachter oder Sachverständige für diese Untersuchungen beauftragt, oder wenn im Zuge der haftungsrechtlichen Abwicklung der Produkthaftpflichtversicherer des Unternehmens solche Leistungen vornehmen lassen will. Es dürfen an den bemängelten Produkten oder den damit verbundenen Konstruktionen vor einer Inaugenscheinnahme/Begutachtung keine weiteren Veränderungen vorgenommen werden. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, ist die Friedrich GmbH von jeglicher Haftung oder Gewährleistung befreit, soweit die Veränderung nicht nachweislich keinerlei Auswirkung auf den Umfang des Mangels/Schadens, oder seine Feststellung gehabt hat.
  4. Haben bei der Entstehung eines Schadens handwerkliche, ausführungstechnische oder planerische Fehler des Kunden, oder eines Dritten mitgewirkt, haftet die Friedrich GmbH für den Schaden – unbeschadet sonstiger Haftungsbeschränkungen – nur, soweit dieser nachweislich durch die Fehlerhaftigkeit des gelieferten Produkts bedingt ist. Dies gilt gleichermaßen für eine unsachgemäße und/oder untypische Behandlung oder Beanspruchung des Produkts während des Gebrauchs. die Friedrich GmbH liefert Produkte und Systeme für den versierten Facharbeiter. Es wird vorausgesetzt, dass der Besteller und/oder Verarbeiter die einschlägigen Fachregeln, Normen und Richtlinien kennt und anzuwenden weiß, die verwendeten Werkstoffe und deren Eigenarten kennt und deren Einbau entsprechend, sowie fachlich richtig vornimmt. Weitergehende und spezielle Informationen zu den Produkten und deren Anwendung liegen in gedruckter Form vor und sind, sofern nicht vorliegend, bei Bedarf vor der Bestellung und Ausführung anzufordern bzw. abzufragen. Für einen abweichenden, als von uns beschriebenen oder ausgelobten sowie fachlich unrichtigen Einsatz der Produkte, übernehmen wir keine Haftung.
  5. Die erforderliche Rücksendung der Ware im Falle eines Mangels an die Friedrich GmbH kann nur mit unserem Einverständnis erfolgen. Rücksendungen ohne unser Einverständnis müssen von uns nicht angenommen werden. In diesem Fall trägt der Käufer die Kosten der Rücksendung.
  6. Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Nacherfüllung in Form einer Neulieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferung entsprechend. Für eine Mängelbeseitigung durch Nachbesserung ist uns eine Frist von mindestens drei Wochen zu gewähren. Bei Vorliegen eines Mangels kann der Käufer zunächst Nacherfüllung verlangen. Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Sache oder eine Mangelbehebung stattfindet, trifft die Friedrich GmbH nach eigenem Ermessen. Erst wenn die Nacherfüllung zweimal fehlschlägt, steht dem Käufer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Bei Forderungen, die über die bloße Bereitstellung oder Nachbesserung von Produkten hinausgehen, weil andere, damit in Verbindung stehende Baustoffe und Bausteile geschädigt sind, begrenzt sich die Haftung auf die notwendigen Maßnahmen, um den üblichen, bzw. den ehemaligen der Ausführung zugrunde liegenden und den der bisherigen Nutzungszeit angemessenen Zustand wieder herzustellen. Die FRIEDRICH GMBH haftet nur in dem Umfang für Schäden aus gelieferten Produkten und Auskünften, wie dies unter Berücksichtigung einer schleunigen Bekanntmachung, Ursachenforschung, Reparatur oder Neuschaffung erreicht worden wäre. Für Schäden, die sich aufgrund zeitlicher Verschleppung oder dem Versäumnis des Kümmerns vergrößern, wird über das ursprünglich kleinere Schadensmaß hinaus keine Haftung übernommen.
  7. a) Das Rücktrittsrecht gilt nicht, wenn die Waren nach den speziellen Wünschen und Spezifikationen des Käufers angefertigt wurden, es sich um eine Sonderbestellung üblicherweise nicht am Lager vorgehaltener Ware handelt oder die Waren eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten wurden. Gleiches gilt nach Ingebrauchnahme der ordnungsgemäß gelieferten Ware.

    (1) Für nach Kundenwunsch veränderte, modifizierte oder neu hergestellte Produkte übernehmen wir nur die Gewähr, dass diese Produkte regelmäßig und angemessen der uns angegebenen Spezifikation entsprechen. Für die Verwendungs- und Funktionssicherheit bzw. -möglichkeit wird keine Gewähr übernommen. Unsere Mitarbeit an Planungen sowie Beratungen für Form, Einbau und Funktion des Produktes ist regelmäßig nur als Hilfestellung zu verstehen, ohne Anspruch auf Richtigkeit und einer im vollen oder auch teilweisen Umfang erforschten bzw. überdachten

    (2) Sonderbestellungen sind Bestellungen von Produkten mit individuellen Design oder Produkten, die nicht in unserer Preisliste nach Art, Größe, Design und Form aufgeführt sind. Diese können herstellungsbedingt von den in der Preisliste, anderen Printmedien und im Internetauftritt vorhandenen und/oder ähnlich erscheinenden Produkten in der Werkstoffverwendung, Rezeptur und/oder Größe abweichen. Wir behalten uns diese Abweichungen vor, da diese herstellungsbedingt sind und der üblich anzunehmenden Funktionsweise, dem Gebrauch und der Einbaumöglichkeiten entsprechen. Grundsätzlich ist anzunehmen, dass Sonderbestellungen beim Einbau und der Verwendung besondere Arbeitsvorbereitung, höherer Zeitaufwand und besondere Planungen vor und nach der Ausführung notwendig machen.

  8. Die Friedrich GmbH haftet nur auf Schadensersatz bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; darüber hinaus für einfache Fahrlässigkeit nur – bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie – bei Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, und auf deren Einhaltung der Kunde daher vertrauen darf, oder bei Verletzung solcher Rechte des Kunden, die der Vertrag diesem nach seinen Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat (so genannte „Kardinalpflichten“).
  9. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, aller Mitarbeiter sowie von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und zwar auch bei deren etwaiger, unmittelbarer Inanspruchnahme. Die Abtretung von Gewährleistungsrechten an Dritte ist ausgeschlossen.
  10. Sollte uns ein Schadensersatzanspruch statt der Leistung gemäß § 281 BGB zustehen, so erlischt unser Erfüllungsanspruch abweichend von § 281 Abs. 4 BGB erst mit der tatsächlichen Leistung des Schadensersatzes durch den Käufer/Besteller.

VIII. Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren solange vor, bis der Käufer sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit uns beglichen hat, insbesondere den Saldenausgleich herbeigeführt hat.
  2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme des Liefergegenstandes liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten den Rücktritt ausdrücklich schriftlich erklärt. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem. § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht verpflichtet oder nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten im Rahmen einer Klage nach § 771 ZPO zu ersetzen, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
  3. Der Käufer hat unsere Vorbehaltsware gesondert zu lagern und zu kennzeichnen. Der Käufer ist berechtigt, im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung über die gelieferte Ware zu verfügen, insbesondere sie einzubauen oder zu veräußern. Hierbei ist der Käufer verpflichtet, seinen Abnehmern den Eigentumsvorbehalt schriftlich anzuzeigen. Die Berechtigung des Käufers erlischt jedoch, sofern er mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät. Für diesen Fall hat der Käufer uns die für die Einziehung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Informationen zu geben. Außergewöhnliche Verfügungen, wie z.B. die Verpfändung oder Sicherungsübereignung, sind nur mit unserem schriftlichen Einverständnis wirksam.
  4. Der Käufer hat Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei Pfändungen hat uns der Besteller unverzüglich eine Abschrift des Pfändungsprotokolls und etwaige eigene eidesstattliche Versicherung zu übersenden, aus der hervorgeht, dass unser Eigentumsvorbehalt an der gepfändeten Sache noch besteht.
  5. Der Käufer ist berechtigt, Forderung aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen. Der Käufer tritt der Friedrich GmbH schon jetzt sämtliche Ansprüche mit allen Nebenrechten und Sicherheiten bis zur vollständigen Tilgung aller offenen Forderungen ab, die ihm aus künftigen Veräußerungen, Verarbeitungen usw. der von der Friedrich GmbH gelieferten Waren gegen seine Abnehmer entstehen, und zwar in Höhe des Rechnungsbetrages der gelieferten Ware zuzüglich 20 %, ebenso etwaige eigene Ansprüche auf Herausgabe aus vorbehaltenem Eigentum.
  6. Unser Eigentum bleibt durch die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Käufer unberührt. Wird unsere Vorbehaltsware mit Sachen verarbeitet, vermischt oder verbunden, die uns nicht gehören, oder wird durch Umbildung eine neue Sache hergestellt, so überträgt der Käufer uns hiermit zur Sicherung unserer Forderungen schon jetzt anteilig (in Höhe des Rechnungswertes) sein (Mit-)Eigentum an der neu entstanden Sache. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar verbunden und ist die fremde Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das Allein- oder Miteigentum für uns, so dass sich hieraus ergebende Ansprüche gegen die Friedrich GmbH zurückzuweisen sind.
  7. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zur Erfüllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages verwendet, so wird die Forderung aus dem Werk- oder Werklieferungsvertrag in gleichem Umfang an uns abgetreten, wie es in den Absätzen 4 und 5 bestimmt ist.
  8. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 20 % übersteigt.
  9. Der Käufer verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt befindliche Ware auf seine Kosten gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden dann an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.

IX. Gerichtsstand und Erfüllungsort

  1. Erfüllungsort für Zahlungen und Lieferungen, sowie für alle sonstigen Ansprüche ist Lauter-Bernsbach bzw. Grünhain-Beierfeld.
  2. Gerichtsstand – auch in Wechsel oder Schecksachen sowie für außervertragliche Anspruchsgrundlagen, die mit vertraglichen konkurrieren – ist Aue. Wir sind jedoch berechtigt, unsere Forderungen auch an jedem anderen gesetzlich eröffneten Gerichtsstand geltend zu machen.
  3. Dies gilt auch, wenn der Käufer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland begründet oder der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort des Käufers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

X. Datenschutz

  1. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden seitens der Friedrich GmbH gespeichert. Im Rahmen der Kreditprüfung führen wir, unter Berücksichtigung ihrer schutzwürdigen Interessen entsprechend den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, einen Bonitätsaustausch mit Unternehmen, die Kreditauskünfte erteilen, durch.
  2. Die Friedrich GmbH steht dafür ein, dass alle Personen, die mit der Vertragsabwicklung betraut werden, diese Vorschriften ebenfalls beachten. Friedrich GmbH weist jedoch darauf hin, dass es bei Online-Bestellungen aufgrund der Struktur des Internets durch andere Personen zu Verletzungen des Datenschutzes kommen kann, die Friedrich GmbH jedoch keinen Einfluss hat, so dass eine Haftung der Friedrich GmbH für solche Verstöße nicht besteht.
  3. Sofern ein Download von Informationen aus unserem Online-Angebot erfolgt, dürfen diese Informationen nur privat genutzt werden. Eine darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere der Vertrieb dieser Inhalte, ist unzulässig. Sämtliche Angaben und Informationen im Rahmen unseres Online-Angebotes sind unverbindlich.
  4. Sofern die Inhalte unserer Seiten durch Rechte Dritter geschützt sind, erfolgt, die Verwendung der betreffenden Informationen unter Ausschluss jeglicher Haftung der Friedrich GmbH. Es obliegt dem Kunden sich jeweils zu vergewissern, ob fremde Daten schutzfrei sind.
  5. Sofern Weiterleitungen auf andere Seiten angeboten werden („links“), ist die Friedrich GmbH für deren Inhalt nicht verantwortlich und weist jegliche Haftung für den Inhalt dieser Seiten von sich.

XI. Sonstiges

  1. Sollten einzelne Nebenbestimmungen in Verträgen mit unseren Kunden, oder in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der Verträge bzw. AGB im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck im Rahmen des gesetzlich Zulässigen möglichst nahe kommt.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts und des Deutschen Internationalen Privatrechts.
  3. Die Vertragssprache ist Deutsch.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.